BundesrechtKundmachungenVfGH-Ausspruch, dass die Verordnung mit der die Systemnutzungstarife bestimmt werden und die Verordnung mit der die Tarife für das Netzbereitstellungsentgelt bestimmt werden gesetzwidrig waren

VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung mit der die Systemnutzungstarife bestimmt werden und die Verordnung mit der die Tarife für das Netzbereitstellungsentgelt bestimmt werden gesetzwidrig waren

In Kraft seit 31. Januar 2001
Up-to-date

Art. 1

1. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. Oktober 2000, V 45, 46/99-19, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 14. November 2000, ausgesprochen, dass

a) die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, Zl. 551.352/96-VIII/1/99, mit der die Systemnutzungstarife bestimmt werden, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 18. Februar 1999, und

b) die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, Zl. 551.352/95-VIII/1/99, mit der die Tarife für das Netzbereitstellungsentgelt bestimmt werden, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 18. Februar 1999,

gesetzwidrig waren.

2. Die beiden Verordnungen sind nicht mehr anzuwenden.