VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 3 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes verfassungswidrig war
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. November 2000, G 110, 111/99-8, dem Bundeskanzler zugestellt am 19. Dezember 2000, ausgesprochen, dass die Wortfolge “dann, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer mindestens fünf Millionen ECU beträgt” in § 3 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes, BGBl. Nr. 462/1993, verfassungswidrig war.