BundesrechtKundmachungenVfGH-Ausspruch, dass das Wort „weiblichen“ in § 102 Abs. 5 des GSVG verfassungswidrig war und das Wort "Mutter" in § 102b Abs. 1 des GSVG aufgehoben wird

VfGH-Ausspruch, dass das Wort „weiblichen“ in § 102 Abs. 5 des GSVG verfassungswidrig war und das Wort "Mutter" in § 102b Abs. 1 des GSVG aufgehoben wird

In Kraft bis 07. Juli 2026
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