BundesrechtKundmachungenObligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge

Obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge

In Kraft seit 08. September 2000
Up-to-date

Art. 1

08.09.2000

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Türkei am 26. April 2000 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die obligatorische Haftpflichtversicherung von Kraftfahrzeugen (BGBl. Nr. 236/1972) hinterlegt.

Anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat die Türkei erklärt, dass es von den in Art. 2 Abs. 2 und 3 des Übereinkommens vorgesehenen Rechten und von den in Anhang II Abs. 1, 6, 8 und 12 vorgesehenen Vorbehalten Gebrauch macht.