BundesrechtKundmachungenSchiffahrt auf der Donau - Zusatzprotokoll

Schiffahrt auf der Donau - Zusatzprotokoll

In Kraft seit 28. Juli 2000
Up-to-date

Art. 1

28.07.2000

Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien hat Rumänien am 22. Mai 2000 die Mitteilung gemäß Art. 7 Abs. 1 des Zusatzprotokolls vom 26. März 1998 zum Übereinkommen über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau vom 18. August 1948 (BGBl. III Nr. 188/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 10/2000) abgegeben. Das Zusatzprotokoll ist daher für Rumänien mit 22. Mai 2000 in Kraft getreten.