BundesrechtKundmachungenFahne - Internationale Atomenergiebehörde

Fahne - Internationale Atomenergiebehörde

In Kraft seit 28. Juli 2000
Up-to-date

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 111/1999 und BGBl. I Nr. 191/1999, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass die Fahne der Internationalen Atomenergiebehörde, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.