Einheitliches Scheckgesetz, Internationales Scheckprivatrecht, Verhältnis Stempelgesetze zum Scheckrecht
Vorwort
Art. 1
21.04.2000
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen finden auf Grund von Erklärungen Portugals und Chinas die nachstehend angeführten Abkommen auf die Sonderverwaltungsregion Macao weiterhin Anwendung:
Abkommen über das einheitliche Scheckgesetz (BGBl. Nr. 47/1959 idF BGBl. Nr. 246/1959, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 178/1997).
Abkommen über Bestimmungen auf dem Gebiete des Internationalen Scheckprivatrechts (BGBl. Nr. 47/1959, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 456/1986).
Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Scheckrecht (BGBl. Nr. 47/1959, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 456/1986).