Studienpläne der Lehrveranstaltung Katholische Religionspädagogik
Vorwort
Art. 1
Die in den Anlagen A, B und C wiedergegebenen Studienpläne für die Lehrveranstaltung Katholische Religionspädagogik und für die zusätzliche Lehrveranstaltung Katholische Religionspädagogik an den Pädagogischen Akademien sowie für die Lehrveranstaltung Katholische Religionspädagogik an Berufspädagogischen Akademien wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.
Anlage A
Studienplan der Lehrveranstaltung Katholische Religionspädagogik an Pädagogischen Akademien
Bildungs- und Lehraufgabe:
Anl. 1
Religionspädagogik hat das im Menschen vorhandene Fundamental-Religiöse und dessen Gestalt und Ausformung innerhalb des Christentums unter Beachtung der jeweils adäquaten Methoden so aufzuweisen, dass der Studierende dessen Bedeutung im Gesamtauftrag der Pädagogik erkennen kann. Der Studierende soll befähigt werden, das Religiöse als unabweisbaren Aspekt einer ganzheitlichen Erziehung zu sehen und die für den religiösen Lern- und Entwicklungsprozess relevanten Situationen erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können. Er soll imstande sein, die je gegenwärtige Situation auf christliche Einflüsse hin zu hinterfragen und sie sachgerecht zu interpretieren.
Die Religionspädagogik soll im Zusammenwirken mit den anderen humanwissenschaftlichen Disziplinen und in Abstimmungen mit der schulpraktischen und fachdidaktischen Ausbildung nachstehende Inhalte und Kompetenzen vermitteln. Dabei sind in den Studiengängen thematische Akzente für die jeweilige Schulart zu setzen. Im Sinne einer möglichst umfassenden Begegnung mit der Schulwirklichkeit hat der Studierende im Rahmen der Einführung in die schulpraktische Ausbildung auch im Religionsunterricht Lehrbesuche und Lehrbesprechung zu absolvieren.
Die Religionspädagogik soll darüber hinaus jenen Studierenden, die ihr Interesse an der Ausbildung für die zusätzliche Lehrveranstaltung Religionspädagogik dokumentieren, unter den dafür festgesetzten Bedingungen und in den dafür vorgesehenen zusätzlichen Veranstaltungen jenes Wissen und Können vermitteln, das den künftigen Lehrer zur außerordentlichen Erteilung des Religionsunterrichtes an Volksschulen bzw. Hauptschulen und Polytechnischen Schulen bzw. Sonderschulen befähigt.
Lehrstoff:
Anl. 1
Erziehung und Religion:
– Das Grundrecht des Kindes auf religiöse Erziehung
– Das Religiöse als unabweisbarer Aspekt einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung in Familie, Schule und Gesellschaft
– Die Interdependenz der allgemeinen und spezifisch religiösen Lern- und Entwicklungsprozesse
– Religiöse Erziehung im engeren und weiteren Sinn
– Religionsgemeinschaften als Bezugsrahmen für religiöse Erziehung
– Auseinandersetzung mit religiösen Erziehungspraktiken und den ihnen zugrundeliegenden Konzepten
– Zielvorstellungen religiöser Erziehung
Der anthropologische Ansatz der Religionspädagogik:
– Religion als menschliches Urphänomen
– Religionen als konkrete Erscheinungsformen von Religiosität
– Religion im Horizont von Theologie und Humanwissenschaften
– Funktionen der Religion für Individuum und Gesellschaft
– Auseinandersetzung mit religionskritischen Fragestellungen
– Religion und Glaube als Wertorientierung und Hilfe zu sinnerfüllter Existenz
– Das Symbol als religiöse Sprachform
Religiöse Lern- und Entwicklungsprozesse:
– Orte und Formen des religiösen Lernens
– Bedingungsfaktoren und generelle Strukturen religiöser Lern- und Entwicklungsprozesse
– Grunderfahrung des Kindes in ihrer religionspädagogischen Bedeutung
– Die religiöse Dimension lebensgeschichtlich bedeutsamer Entscheidungssituationen
– Charakterliche Entwicklungsschritte des religiösen Denkens
– Prägende Faktoren des Gottesbildes
– Religiöse Internationalisations- und Sozialisationsprozesse als Elemente von Identitätsbildung
– Werterziehung als religionspädagogische Aufgaben
Die Schule als religionspädagogisches Feld:
– Der Beitrag der religiösen Erziehung zu einer lebenserschließenden Schulkultur
– Der Lehrer als Helfer bei der Orientierung des Kindes in der Welt
– Förderliche und hinderliche Aspekte der Lehrerpersönlichkeit in der Erschließung der Tiefendimension der Lebenswirklichkeit
– Religionspädgogisch relevante Situationen im Schulalltag
– Problematische Tendenzen im gegenwärtigen Lebensstil als Herausforderung für die Religionspädagogik
– Die religiöse Dimension der Unterrichtsfächer
– Der Religionsunterricht in Österreich: Begründung, rechtliche Stellung, Situation und Konzepte
Christlich-kirchliche Dimensionen der Religionspädagogik, Einführung in theologisches Denken:
– Biblisch-christlicher Glaube und Erfahrung
– Der sachgemäße Umgang mit religiösen und theologischen Texten
– Christlicher Glaube und Kirche als konkreter Erfahrungshintergrund des Schülers
– Christsein und Menschsein
– Geborgenheit und Aufbruch als Grundweisen christlicher Existenz
– Die ideologiekritische Funktion des christlichen Glaubens
– Christliche Erziehung als Einübung in Lebensschau und Lebenspraxis Jesu
– Der Umgang mit existenziellen Fragen des Kindes
– Missverständnisse von Glaubensaussagen als Ursache von Glaubensschwierigkeiten
– Kirche als Ort religiöser Sozialisation
– Wesen und Funktion von Riten und Brauchtum
– Die Hinführung zu Gottesdienst und Sakrament
Literaturverarbeitung:
Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und zur selbständigen Anwendung in der Unterrichts- und Erziehungspraxis.
Thematische Akzente des religionspädagogischen Studiums zur Lehrerausbildung an Volksschulen:
Die religiöse Entwicklung des Kindes im ersten Lebensjahrzehnt, intentionale und funktionale religiöse Erziehung auf der Vorschulstufe; Sensibilisierung des Kindes für religiöse Grunderfahrungen (zB Vertrauenkönnen, Staunenkönnen, Schauenkönnen, Hörenkönnen); die religionspädagogische Bedeutung von Spiel und Feier, religiösen Festen und Bräuchen im Jahresablauf in Familie, Schule und Gemeinde; das Kind in der Sicht des christlichen Welt- und Menschenbildes.
Thematische Akzente des religionspädagogischen Studiums zur Lehrerausbildung für Hauptschulen und Polytechnische Schulen:
Die religiöse Entwicklung in der Vorpubertät und Pubertät; Hilfen zur Konfliktbewältigung in Elternhaus, Schule, Beruf und Freizeit; Probleme der Sexualität und Partnersuche und der Vorbereitung auf die Elternrolle; der Beitrag christlicher Erziehung zur Individuation und Sozialisation; Identitätsfindung und Glaube; christliche Soziallehre und Arbeitswelt.
Thematische Akzente des religionspädagogischen Studiums zur Lehrerausbildung für Sonderschulen:
Spezielle Probleme der religiösen Erziehung beim behinderten Kind; der Einfluss der Behinderung auf Glaubensfindung, Gewissensreifung, Selbstfindung und Sozialintegration des Kindes in Familie, Schule, Kirche und Gesellschaft; das behinderte Kind in der Sicht des christlichen Welt- und Menschenbildes; die Wirkungsgeschichte des therapeutischen Handelns Jesu.
Anlage B
Studienplan der zusätzlichen Lehrveranstaltung katholische religionspädagogik an pädagogischen akademien
Bildungs- und Lehraufgabe:
Anl. 2
Die Lehrveranstaltungen haben die inhaltlichen und didaktischen Kompetenzen für die Befähigung zur außerordentlichen Erteilung des Religionsunterrichtes an Volksschulen bzw. Hauptschulen und Polytechnischen Schulen bzw. Sonderschulen, ergänzend zu den Inhalten des allgemeinen religionspädagogischen Studiums an Pädagogischen Akademien, zu vermitteln. Es sind in allen Ausbildungsgängen Veranstaltungen zum fachwissenschaftlichen und zum fachdidaktischen Bereich sowie zur schulpraktischen Ausbildung vorzusehen.
Lehrstoff:
Anl. 2
Fachwissenschaftlicher Bereich:
Folgende Inhalte sind mit Rücksicht auf die zentralen Inhalte der Lehrpläne für den Religionsunterricht an den entsprechenden Pflichtschultypen zu vermitteln:
– Biblische Fragestellungen: geschichtlicher Überblick, Grundfragen der Bibelauslegung, biblische Theologie; biblische Urgeschichte, Vätergeschichten, prophetische Gestaltungen, Exodusmotiv uam., Kindheitsgeschichte Jesu, Passion, Auferstehungsberichte, neutestamentliche Briefe, frühe Kirche uam.
– Dogmatische Fragestellungen: Fundamentaltheologische Grundfragen, Sprache und Entwicklung der Glaubenslehre; Offenbarung, Gottesfrage, Christusereignis, Kirche, Sakramente
– Liturgische Fragestellungen: Symbol- und Sakramentenverständnis, Aufbau und Feier der Eucharistie, Kirchenjahr
– Einführung in moraltheologische Probleme
– Zentrale kirchengeschichtliche Probleme
– Katechetische Fragestellungen: Begründung und Ziele des Religionsunterrichts, Religionsunterricht in Vergangenheit und Gegenwart, Gemeindekatechese, außerschulische Kinder- und Jugendarbeit
Fachdidaktischer Bereich:
Es ist in das Konzept des röm.-kath. Religionsunterrichts in Österreich auf Grund der Lehrplanbestimmungen für die entsprechenden Pflichtschultypen einzuführen, wobei ua. folgende Inhalte bzw. Aspekte vorzusehen sind:
– Auseinandersetzung mit konkreten didaktischen Konzepten.
– Didaktiken einzelner Inhaltsbereiche des Religionsunterrichts (Bibeldidaktik, Moralpädagogik uam.)
– Der musische Bereich und seine Bedeutung für den Religionsunterricht (Musik, bildnerisches Gestalten uam.)
– Methodische Informationen und Übungen (Erzählen, Medieneinsatz, Tafelbild uam.)
– Einführung in das Berufsfeld des Religionslehrers (Berufsethos, Elternarbeit, religiöse Übungen und Veranstaltungen, kirchliche Aktivitäten uam.)
Schulpraktische Ausbildung:
Der Studierende hat Lehrbesuche, Lehrübungen und Lehrbesprechungen im Gesamtausmaß von vier Semesterwochenstunden zu absolvieren. Nach Möglichkeit sollen darüber hinaus auch im Rahmen der Blockpraktika Lehrübungen im Religionsunterricht absolviert werden.
Anlage C
Studienplan der lehrveranstaltung Katholische religionspädagogik an berufspädagogischen akademien
Bildungs- und Lehraufgabe:
Anl. 3
Religionspädagogik soll folgende Aspekte aufzeigen:
Der Mensch ist Person, zu dessen Wesen Religion bzw. die Frage und Suche nach dem Religiösen gehört.
Er ist ein erziehungsfähiges und der Erziehung bedürftiges Wesen, das Anrecht auf Entfaltung aller seiner Anlagen hat.
Das Religiöse ist ein unabweisbarer Aspekt einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung.
Religionspädagogik soll dem Studierenden die Möglichkeit geben, sich entsprechend seiner persönlichen und beruflichen Situation neuerdings mit der christlichen Botschaft auseinanderzusetzen. Er soll erkennen können, welche Verantwortung dem christlichen Lehrer und Erzieher im Gesamtauftrag der Pädagogik zukommt.
Religionspädagogik soll dem Studierenden den unersetzbaren Wert religiöser Bildung und Erziehung im Sinne des Richtziels der österreichischen Schule bewusst machen. Jenen Studierenden, die Interesse an der Erlangung eines Lehramtes für die außerordentliche Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes bekunden, sollen grundlegende Voraussetzungen dafür vermittelt werden.
Lehrstoff:
Anl. 3
A. Anthropologischer Ansatz der Religionspädagogik:
– | Der Mensch im Spannungsfeld verschiedener Zeitströmungen. |
– | Religion als Urphänomen und ihre Bedeutung für Individuum und Gesellschaft. |
– | Religion und Glaube als Wertorientierung und Hilfe zu sinnerfülltem Leben. |
– | Menschliches Schaffen und personale Würde. |
B. Theologische Fundierung:
– | Gottes- und Menschenbild in Bibel und Tradition. |
– | Jesus, der Christus. |
– | Kirche als Ort religiöser Erfahrung und Sozialisation. |
– | Spiritualität menschlicher Existenz. |
C. Pastorale Konsequenzen:
– | Verantwortung des Christen: |
im persönlichen Bereich, | |
in Familie, Beruf und Gesellschaft, | |
als Mitgestalter der Schöpfung, | |
im Umgang mit Wirtschaft, Technik und Kultur. | |
– | Zeitgemäße Formen der Glaubensvermittlung. |
Didaktische Grundsätze:
Anl. 3
Entsprechend der Verschiedenartigkeit der Studiengänge ist der Lehrstoff auszuwählen bzw. auf die einzelnen Studienjahre zu verteilen (Konzentration oder Ausweitung des Lehrstoffes).
Als didaktische Prinzipien sollen vor allem das Prinzip der Korrelation, das Prinzip des Dialogischen und des Exemplarischen beachtet werden. Auf Berufs- und Schulpraxisnähe ist Bedacht zu nehmen.
Eine besondere Bedeutung kommt der Kooperation mit den anderen Humanwissenschaften zu, nicht zuletzt im Hinblick auf die fachübergreifende Fragestellung bei der Diplomprüfung.