26.08.1967
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) haben Luxemburg und Griechenland am 22. März 1965 bzw. am 29. März 1967 ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge (BGBl. Nr. 245/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 46/1963) hinterlegt.
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