BundesrechtKundmachungenLuftfahrt - Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge

Luftfahrt - Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge

In Kraft seit 08. März 1963
Up-to-date

Art. 1

08.03.1963

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge, BGBl. Nr. 245/1961, ratifiziert:

Datum der Hinterlegung

Staaten der Ratifikationsurkunde

Spanien 1. August 1961

Schweiz 20. September 1961

Belgien 6. Oktober 1961

Vereinigtes Königreich von

Großbritannien und Nordirland

(mit Erklärung) 5. Dezember 1961

Norwegen 11. April 1962

Bundesrepublik Deutschland 17. Juli 1962

Dänemark 13. September 1962

Niederlande (mit Erklärung) 25. September 1962

Frankreich 29. November 1962

Die Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland hat unter Bezugnahme auf Artikel 16 des Übereinkommens erklärt, daß, soweit es sie betrifft, der Ausdruck „Mutterland” nur das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland umfaßt.

Die Regierung der Niederlande hat erklärt, daß sich die Genehmigung des Übereinkommens auf das Königreich der Niederlande in Europa und die Niederländischen Antillen bezieht.