Luftfahrt - Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge
Vorwort
Art. 1
08.03.1963
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge, BGBl. Nr. 245/1961, ratifiziert:
Datum der Hinterlegung
Staaten der Ratifikationsurkunde
Spanien 1. August 1961
Schweiz 20. September 1961
Belgien 6. Oktober 1961
Vereinigtes Königreich von
Großbritannien und Nordirland
(mit Erklärung) 5. Dezember 1961
Norwegen 11. April 1962
Bundesrepublik Deutschland 17. Juli 1962
Dänemark 13. September 1962
Niederlande (mit Erklärung) 25. September 1962
Frankreich 29. November 1962
Die Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland hat unter Bezugnahme auf Artikel 16 des Übereinkommens erklärt, daß, soweit es sie betrifft, der Ausdruck „Mutterland” nur das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland umfaßt.
Die Regierung der Niederlande hat erklärt, daß sich die Genehmigung des Übereinkommens auf das Königreich der Niederlande in Europa und die Niederländischen Antillen bezieht.