01.10.1933
Einer Mitteilung der Niederländischen Regierung zufolge wurde das im Reichsgesetzblatt unter Nr. 193 aus 1913 kundgemachte Internationale Übereinkommen vom 21. Dezember 1904, betreffend die Befreiung der Spitalschiffe von den Hafengebühren, von sämtlichen Signatarstaaten mit Ausnahme von Serbien ratifiziert.
Beigetreten sind dem Übereinkommen folgende Staaten:
Danzig, Guatemala, Norwegen, Polen, Schweden, Türkei.
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