Internationale Pflanzenschutzkonvention
Vorwort
Art. 1
30.07.1958
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Internationalen Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) haben bis zum 1. Juni 1958 nachstehende weitere Staaten die Internationale Pflanzenschutzkonvention, BGBl. Nr. 86/1953, ratifiziert beziehungsweise sind derselben beigetreten:
Bundesrepublik Deutschland, Ekuador, Frankreich, Israel, Nikaragua, Norwegen, Sowjetunion und Südafrikanische Union.