BundesrechtKundmachungenSchiffahrt auf der Donau - Zusatzprotokoll

Schiffahrt auf der Donau - Zusatzprotokoll

In Kraft seit 13. Januar 2000
Up-to-date

Art. 1

13.01.2000

Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien hat Deutschland am 26. Oktober 1999 die Mitteilung gemäß Art. 7 Abs. 1 des Zusatzprotokolls vom 26. März 1998 zum Übereinkommen über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau vom 18. August 1948 (BGBl. III Nr. 188/1999) abgegeben. Das Zusatzprotokoll ist daher für Deutschland mit 26. Oktober 1999 in Kraft getreten.