BundesrechtKundmachungenÜbereinkommen über vertragliche Schuldverhältnisse

Übereinkommen über vertragliche Schuldverhältnisse

In Kraft seit 13. Januar 2000
Up-to-date

Art. 1

13.01.2000

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Griechenland am 19. April 1999 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof (BGBl. III Nr. 166/1998, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 89/1999) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs vom 25. Mai 1999 zufolge haben die Niederlande erklärt, dass das Übereinkommen auf die Niederlande *1) und auf Aruba anwendbar ist.

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*1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 166/1998