BundesrechtKundmachungenSchengener Übereinkommen - Durchführung - Beitritt Österreich

Schengener Übereinkommen - Durchführung - Beitritt Österreich

In Kraft seit 31. Dezember 1999
Up-to-date

Art. 1

Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, wird kundgemacht, dass das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für die Griechische Republik mit 1. Jänner 2000 in Kraft gesetzt ist.