Abkommen über deutsche Auslandsschulden
Vorwort
Art. 1
25.02.1967
Einer Mitteilung der Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland zufolge ist die Regierung der Republik Chile dem Abkommen über deutsche Auslandsschulden (BGBl. Nr. 203/1958, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 192/1960) mit Wirkung vom 15. Oktober 1963 beigetreten.
Italien hat am 19. Juli 1966 bei der Regierung des Vereinigten Königreiches die Ratifikationsurkunde zu diesem Abkommen hinterlegt.