BundesrechtKundmachungenAbkommen über deutsche Auslandsschulden

Abkommen über deutsche Auslandsschulden

In Kraft seit 25. Februar 1967
Up-to-date

Art. 1

25.02.1967

Einer Mitteilung der Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland zufolge ist die Regierung der Republik Chile dem Abkommen über deutsche Auslandsschulden (BGBl. Nr. 203/1958, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 192/1960) mit Wirkung vom 15. Oktober 1963 beigetreten.

Italien hat am 19. Juli 1966 bei der Regierung des Vereinigten Königreiches die Ratifikationsurkunde zu diesem Abkommen hinterlegt.