BundesrechtKundmachungenSchiffahrt - Freiheit des Durchgangsverkehrs

Schiffahrt - Freiheit des Durchgangsverkehrs

In Kraft seit 16. Oktober 1996
Up-to-date

Art. 1

16.10.1996

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben nachstehende Staaten erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs (BGBl. Nr. 429/1924, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 289/1993) gebunden zu erachten:

Staaten: mit Wirksamkeit vom:

Bosnien und Herzegowina 6. März 1992

Slowakei 1. Jänner 1993

Tschechische Republik 1. Jänner 1993