BundesrechtKundmachungenSchiffahrt - Flaggenrecht der Staaten ohne Meeresküste

Schiffahrt - Flaggenrecht der Staaten ohne Meeresküste

In Kraft seit 16. Oktober 1996
Up-to-date

Art. 1

16.10.1996

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben nachstehende Staaten erklärt, sich rückwirkend mit 1. Jänner 1993 an die Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste (BGBl. Nr. 430/1924, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 131/1993) gebunden zu erachten:

Staaten: Datum der Hinterlegung der

Kontinuitätserklärung:

Slowakei 28. Mai 1993

Tschechische Republik 9. Februar 1996