BundesrechtKundmachungenADR - Beförderung von Tert. Butylperoxyneodecanoat - Widerruf

ADR - Beförderung von Tert. Butylperoxyneodecanoat - Widerruf

In Kraft seit 21. September 1994
Up-to-date

Art. 1

21.09.1994

Die Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von Tert. Butylperoxyneodecanoat mit mindestens 25% Lösemitteln (BGBl. Nr. 164/1990) ist aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993