BundesrechtKundmachungenADR - Beförderung von Katalysatoren - Widerruf

ADR - Beförderung von Katalysatoren - Widerruf

In Kraft seit 28. Mai 1994
Up-to-date

Art. 1

28.05.1994

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von festen selbstentzündungsfähigen metallhaltigen Katalysatoren (BGBl. Nr. 779/1990) ist aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993