BundesrechtKundmachungenADR - Widerruf von drei Vereinbarungen

ADR - Widerruf von drei Vereinbarungen

In Kraft seit 06. November 1993
Up-to-date

Art. 1

06.11.1993

Die Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich

1. nach Rn. 10 602 des ADR über die Erhöhung der Mengen an Peroxiden je Beförderungseinheit (BGBl. Nr. 178/1980)

2. nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung bestimmter organischer Peroxide (BGBl. Nr. 390/1981)

3. nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung bestimmter Stoffe der Rn. 2551 in Rollsickenfässern (BGBl. Nr. 387/1978)

sind aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993