Schiffahrt - Freiheit des Durchgangsverkehrs u. Regime d. Wasserwege
Vorwort
Art. 1
20.02.1993
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt bzw. erklärt, sich auch nach Erlangung der Unabhängigkeit an nachstehende Übereinkommen gebunden zu erachten:
1. Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs *1)
Staaten: Datum der Hinterlegung der
Kontinuitätserklärung:
Antigua und Barbuda 25. Oktober 1988
Kambodscha 12. April 1971
Kroatien und Slowenien haben erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 8. Oktober 1991 bzw. 25. Juni 1992 an dieses Übereinkommen gebunden zu erachten.
2. Übereinkommen und Statut über das Regime der schiffbaren
Wasserwege von internationaler Bedeutung *1)
Staaten: Datum der Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde bzw.
Kontinuitätserklärung:
Antigua und Barbuda 25. Oktober 1988
Griechenland 3. Jänner 1928
Kambodscha 12. April 1971
Indien hat erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 26. März 1957 nicht mehr
an das Übereinkommen gebunden zu erachten.
3. Zusatzprotokoll zu dem Übereinkommen über das Regime der
schiffbaren Wasserwege von internationaler Bedeutung *1)
Staaten: Datum der Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde bzw.
Kontinuitätserklärung:
Antigua und Barbuda 25. Oktober 1988
Griechenland 3. Jänner 1928
Indien hat erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 26. März 1957 nicht mehr
an das Zusatzprotokoll gebunden zu erachten.
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 429/1924, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 168/1986