BundesrechtKundmachungenADR - Beförderung von Peressigsäure - Widerruf

ADR - Beförderung von Peressigsäure - Widerruf

In Kraft seit 07. August 1993
Up-to-date

Art. 1

07.08.1993

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister des Großherzogtums Luxemburg nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure in unterschiedlichen Zusammensetzungen (BGBl. Nr. 477/1989) ist auf Grund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993