BundesrechtKundmachungenSchiffahrt - Freiheit des Durchgangsverkehrs

Schiffahrt - Freiheit des Durchgangsverkehrs

In Kraft seit 07. Mai 1993
Up-to-date

Art. 1

07.05.1993

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Slowenien die Weiteranwendung des Übereinkommens und Statuts über die Freiheit des Durchgangsverkehrs (BGBl. Nr. 429/1924, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 130/1993) nicht mit 25. Juni 1992, sondern rückwirkend mit 25. Juni 1991 erklärt.