BundesrechtKundmachungenADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% - Widerruf

ADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% - Widerruf

In Kraft seit 23. April 1993
Up-to-date

Art. 1

23.04.1993

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff) (BGBl. Nr. 542/1989) ist aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993