BundesrechtKundmachungenADR - Beförderung von Tetrazol-1-Essigsäure - Widerruf

ADR - Beförderung von Tetrazol-1-Essigsäure - Widerruf

In Kraft seit 27. April 1991
Up-to-date

Art. 1

27.04.1991

Die Vereinbarung zwischen dem Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Tetrazol-1- Essigsäure *1) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 6. Februar 1991, Zl. 151.390/1-I/5/91, seitens der Republik Österreich widerrufen.

Das Bundesamt für Polizeiwesen der Schweiz hat am 14. Februar 1991 dem Widerruf zugestimmt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 278/1987