BundesrechtKundmachungenADR - Beförderung gewisser Stoffe in Tank-Containern - Widerruf

ADR - Beförderung gewisser Stoffe in Tank-Containern - Widerruf

In Kraft seit 20. Februar 1991
Up-to-date

Art. 1

20.02.1991

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10602 des ADR betreffend die Beförderung gewisser Stoffe der Klasse 6.1 (IV a) in Tank-Containern *1) wurde mit Schreiben des Ministeriums für Verkehr und Wasserwirtschaft, GB 5/027410 vom 21. November 1990, seitens des Königreiches der Niederlande widerrufen.

Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat den Eingang des Widerrufs am 10. Dezember 1990 bestätigt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 252/1977

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