Vorwort
13.10.1990
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehrswesen der Deutschen Demokratischen Republik nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern *1), wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 10. Juli 1990, Zl. 151 319/1-I/5-1990, seitens der Republik Österreich widerrufen.
Die für das ADR zuständige Behörde der Deutschen Demokratischen Republik hat am 22. August 1990 dem Widerruf zugestimmt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 94/1981