Vorwort
17.11.1990
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Monochloracetaldehyd, 45% in wäßriger Lösung, in freitragenden Kunststoffgefäßen *1) wurde mit Schreiben des Bundesministers für Verkehr vom 20. August 1990, Zl. A 13/ 27.20.71(299)/202 Va 90, seitens der Bundesrepublik Deutschland widerrufen.
Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat den Eingang des Widerrufes am 30. August 1990 bestätigt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 302/1983