ADR - Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen - Widerruf
Vorwort
Art. 1
19.09.1990
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Industrieminister des Königreiches Schweden nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern *1) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 17. Juli 1990, Zl. 151.052/1-I/5-90, seitens der Republik Österreich widerrufen.
Die für das ADR zuständige Behörde Schwedens hat am 7. August 1990 dem Widerruf zugestimmt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.
---------------------------------------------------------------------
*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 574/1980