Schiffahrt - Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen
Vorwort
Art. 1
21.11.1973
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen, BGBl. Nr. 204/1966, ratifiziert beziehungsweise sind ihm beigetreten:
Staaten Datum der Hinterlegung der
Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde
Rumänien 4. August 1969
Schweiz 26. April 1972
Polen 8. Mai 1972
Bundesrepublik Deutschland 29. Mai 1973
Ungarn 24. Juli 1973
Anläßlich des Beitrittes hat Rumänien den in Art. 15 vorgesehenen Vorbehalt, Polen die in Art. 9 Buchstabe b und in Art. 15 vorgesehenen Vorbehalte und Ungarn die in Art. 9 Buchstaben a und b sowie in Art. 15 des Übereinkommens vorgesehenen Vorbehalte erklärt.