BundesrechtKundmachungenSchiffahrt - Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen

Schiffahrt - Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen

In Kraft seit 21. November 1973
Up-to-date

Art. 1

21.11.1973

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen, BGBl. Nr. 204/1966, ratifiziert beziehungsweise sind ihm beigetreten:

Staaten Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde

Rumänien 4. August 1969

Schweiz 26. April 1972

Polen 8. Mai 1972

Bundesrepublik Deutschland 29. Mai 1973

Ungarn 24. Juli 1973

Anläßlich des Beitrittes hat Rumänien den in Art. 15 vorgesehenen Vorbehalt, Polen die in Art. 9 Buchstabe b und in Art. 15 vorgesehenen Vorbehalte und Ungarn die in Art. 9 Buchstaben a und b sowie in Art. 15 des Übereinkommens vorgesehenen Vorbehalte erklärt.