BundesrechtKundmachungenLuftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt

Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt

In Kraft seit 30. August 1950
Up-to-date

Art. 1

30.08.1950

Nach einer Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Ratifikationsurkunde Irans zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 97/1949) am 19. April 1950 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden.

Gemäß Artikel 91 (b) des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt ist dieses Abkommen für Iran am 19. Mai 1950 in Kraft getreten.

Nach einer weiteren Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Beitrittsurkunde der Republik der Vereinigten Staaten von Indonesien zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 97/1949) am 27. April 1950 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden.

Gemäß Artikel 92 (b) des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt ist dieses Abkommen für die Republik der Vereinigten Staaten von Indonesien am 27. Mai 1950 in Kraft getreten.