Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle 1992 - Inkrafttreten
Vorwort
Art. 1
Mit dem Inkrafttreten des „Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“, BGBl. Nr. 229/1993, mit 12. April 1993, treten gleichzeitig die diesbezüglichen Bestimmungen der in der Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle 1992, BGBl. Nr. 715, angeführten Bestimmungen in Kraft.