Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (Zusatzprotokoll)
Vorwort
Art. 1
16.05.1998
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Bosnien und Herzegowina am 29. Dezember 1994 seine Beitrittsurkunde zum Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (BGBl. Nr. 327/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 891/1994) hinterlegt.