Die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-West wurde mit Wirkung vom 20. August 1997 in die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-Süd und die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-West geteilt, wobei die neue Gemeinde Salzburg-Süd aus dem östlichen Teil des bisherigen Gemeindegebietes gebildet wird. Gemäß § 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über äußere Rechtsverhältnisse der Evanglischen Kirche genießen beide Gemeinden die Stellung von Körperschaften des öffentlichen Rechts.
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