Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse
Vorwort
Art. 1
18.11.1994
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zur Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (BGBl. Nr. 44/1957, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 173/1993) hinterlegt:
Staaten: Datum der Hinterlegung der
Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:
Kroatien 27. Jänner 1993
Ehemalige jugoslawische Republik
Mazedonien 30. März 1994
Polen 10. Oktober 1994
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich am 2. September 1994 den Geltungsbereich der Konvention auf die Insel Man ausgedehnt.