Fortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland
Vorwort
Art. 1
11.05.1994
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die Fortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland (BGBl. Nr. 459/1986, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 711/1992) hinterlegt:
Datum der Hinterlegung
Staaten: der Beitrittsurkunde:
Kroatien 27. Jänner 1993
Ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien 30. März 1994