BundesrechtKundmachungenFortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland

Fortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland

In Kraft seit 11. Mai 1994
Up-to-date

Art. 1

11.05.1994

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die Fortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland (BGBl. Nr. 459/1986, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 711/1992) hinterlegt:

Datum der Hinterlegung

Staaten: der Beitrittsurkunde:

Kroatien 27. Jänner 1993

Ehemalige jugoslawische

Republik Mazedonien 30. März 1994