BundesrechtKundmachungenFortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland

Fortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland

In Kraft seit 11. Juli 1992
Up-to-date

Art. 1

11.07.1992

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die Fortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland (BGBl. Nr. 459/1986) hinterlegt bzw. das Übereinkommen ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet:

Datum der Hinterlegung der

Staaten: Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde

bzw. Unterzeichnung:

Finnland 16. September 1991

Jugoslawien 18. März 1991

Liechtenstein 22. Mai 1991

Malta 7. Mai 1992

Schweden 27. Juni 1989

Schweiz 25. April 1991

Die Schweiz hat anläßlich der Unterzeichnung erklärt, daß die Durchführung des Übereinkommens vorbehaltlich der Zuständigkeit der Kantone auf dem Gebiet der Erziehung, wie in der Bundesverfassung festgelegt, sowie auch der Autonomie der Universitäten erfolgt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats zufolge haben die Niederlande anläßlich der Hinterlegung der Annahmeurkunde den Geltungsbereich auf die Niederländischen Antillen ausgedehnt.