Fortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland
Vorwort
Art. 1
11.07.1992
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die Fortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland (BGBl. Nr. 459/1986) hinterlegt bzw. das Übereinkommen ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet:
Datum der Hinterlegung der
Staaten: Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde
bzw. Unterzeichnung:
Finnland 16. September 1991
Jugoslawien 18. März 1991
Liechtenstein 22. Mai 1991
Malta 7. Mai 1992
Schweden 27. Juni 1989
Schweiz 25. April 1991
Die Schweiz hat anläßlich der Unterzeichnung erklärt, daß die Durchführung des Übereinkommens vorbehaltlich der Zuständigkeit der Kantone auf dem Gebiet der Erziehung, wie in der Bundesverfassung festgelegt, sowie auch der Autonomie der Universitäten erfolgt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats zufolge haben die Niederlande anläßlich der Hinterlegung der Annahmeurkunde den Geltungsbereich auf die Niederländischen Antillen ausgedehnt.