Rechtspersönlichkeit einer Einrichtung der Evangelischen Kirche
Vorwort
Art. 1
Dem „Verband der Wiener Evangelischen Pfarrgemeinden H.B.“ mit seinem derzeitigen Sitz in 1010 Wien, Dorotheergasse 16, kommt gemäß § 4 Abs. 1 des zitierten Bundesgesetzes ab 17. September 1991 Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts zu.