BundesrechtKundmachungenAustausch von Kriegsbeschädigten für ärztliche Behandlung

Austausch von Kriegsbeschädigten für ärztliche Behandlung

In Kraft seit 02. Dezember 1967
Up-to-date

Art. 1

02.12.1967

Nach Mitteilung des Generalsekretariates des Europarates hat Malta seine Ratifikationsurkunde zum Abkommen über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärtzlichen Behandlung (BGBl. Nr. 62/1958, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 14/1960) hinterlegt.

Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 8 Absatz 2 für Malta am 1. Oktober 1967 in Kraft getreten.