Kündigung des Handels- und Zahlungsabkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Argentinien
Vorwort
Art. 1
Das Handels- und Zahlungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Argentinien wurde gemäß seinem Art. 16 durch Österreich mit Schreiben vom 15. Mai 1996 mit Wirkung zum 1. September 1996 gekündigt.