BundesrechtKundmachungenInternationales Übereinkommen über Jute und Jute-Erzeugnisse 1989

Internationales Übereinkommen über Jute und Jute-Erzeugnisse 1989

In Kraft seit 29. September 1995
Up-to-date

Art. 1

29.09.1995

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Internationale Juterat auf seiner vom 22. bis 25. April 1995 abgehaltenen 23. Tagung gemäß Art. 46 Abs. 2 des Internationalen Übereinkommens von 1989 über Jute und Jute-Erzeugnisse (BGBl. Nr. 576/1993) beschlossen, das Übereinkommen bis 11. April 1998 zu verlängern.

Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge haben nachstehende Staaten ihre Ratifikations- bzw. Genehmigungsurkunden zum Übereinkommen hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- bzw. Genehmigungsurkunde:

Frankreich 2. August 1994

Spanien 22. November 1993

Ferner haben die Vereinigten Staaten am 21. März 1994 dem Generalsekretär der Vereinten Nationen ihren Rücktritt vom Übereinkommen gemäß dessen Art. 43 bekanntgegeben.