BundesrechtKundmachungenEWR-Abkommen

EWR-Abkommen

In Kraft seit 29. Juli 1995
Up-to-date

Art. 1

29.07.1995

Nach Mitteilung des Rats der Europäischen Union hat Liechtenstein am 25. April 1995 seine Ratifikationsurkunde zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (BGBl. Nr. 909/1993) und zum Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (BGBl. Nr. 910/1993, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 58/1994) hinterlegt. Das Abkommen und das Anpassungsprotokoll sind gemäß Art. 129 Abs. 3 des Abkommens, ersetzt durch Art. 6 des Anpassungsprotokolls und gemäß Art. 22 Abs. 4 des Anpassungsprotokolls in Verbindung mit Art. 6 des Beschlusses des EWR-Rates Nr. 1/95 für Liechtenstein mit 1. Mai 1995 in Kraft getreten.