Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über Jute und Juteprodukte 1982
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Polen am 26. August 1986 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen über Jute und Juteprodukte 1982 (BGBl. Nr. 32/1986) hinterlegt.
Durch diesen Beitritt ist das Übereinkommen gemäß seinem Art. 40 Abs. 1 am 26. August 1986 definitiv in Kraft getreten.