Internationales Übereinkommen über Jute u. Juteerzeugnisse
Vorwort
Art. 1
24.12.1986
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Polen am 26. August 1986 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen über Jute und Juteprodukte 1982 (BGBl. Nr. 32/1986) hinterlegt.
Durch diesen Beitritt ist das Übereinkommen gemäß seinem Art. 40 Abs. 1 am 26. August 1986 definitiv in Kraft getreten.