BundesrechtKundmachungenSchengener Übereinkommen - Durchführung - Inkraftsetzen

Schengener Übereinkommen - Durchführung - Inkraftsetzen

In Kraft seit 29. November 1997
Up-to-date

Art. 1

Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, wird kundgemacht, daß das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für die Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, das Königreich Spanien, die Portugiesische Republik, die Republik Italien und die Republik Österreich mit 1. Dezember 1997 in Kraft gesetzt ist.