BundesrechtKundmachungenAussetzung des Abkommens über die Anwendung von Sicherheitskontrollen gemäß dem Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen

Aussetzung des Abkommens über die Anwendung von Sicherheitskontrollen gemäß dem Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen

In Kraft seit 09. November 1996
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Art. 1

Das Abkommen zwischen der Internationalen Atomenergie-Organisation und der Republik Österreich über die Anwendung von Sicherheitskontrollen gemäß dem Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen, BGBl. Nr. 239/1972, in der Fassung der Zusatzvereinbarung, BGBl. Nr. 132/1975, wird in Durchführung und nach Maßgabe von Art. 23 lit. b des Übereinkommens zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Absätze 1 und 4 des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, BGBl. Nr. 610/1996, mit 31. Juli 1996 für die Dauer der Geltung dieses Übereinkommens ausgesetzt.