Edelmetallgegenstände - Prüfung und Bezeichnung
Vorwort
Art. 1
23.06.1999
Nach Mitteilung der Schwedischen Regierung hat die Niederlande (für das Königreich in Europa) am 16. April 1999 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen (BGBl. Nr. 346/1975, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 813/1993, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 760/1994) hinterlegt.