BundesrechtKundmachungenZahlungs- und Warenaustauschabkommen - Kündigung

Zahlungs- und Warenaustauschabkommen - Kündigung

In Kraft seit 06. Juli 1996
Up-to-date

Art. 1

06.07.1996

Der Notenwechsel zwischen der österreichischen Botschaft Rio de Janeiro und dem Brasilianischen Außenministerium über den Abschluß eines Zahlungs- und Warenaustauschabkommens (BGBl. Nr. 101/1958) wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum 1. Oktober 1996 gekündigt.