BundesrechtKundmachungenGewährung der Meistbegünstigung - Kündigung

Gewährung der Meistbegünstigung - Kündigung

In Kraft seit 19. Juni 1996
Up-to-date

Art. 1

19.06.1996

Der Modus vivendi zwischen Österreich und der Türkei betreffend die Gewährung der Meistbegünstigung in Angelegenheiten der Schiffahrt und des Zollwesens (BGBl. Nr. 234/1949) wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 15. Mai 1996 mit Wirkung zum 1. Dezember 1996 gekündigt.