23.02.1995
Das Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Handel der Arabischen Republik Ägypten andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich (BGBl. Nr. 150/1976) wurde gemäß seinem Artikel 5 von Österreich mit Note vom 10. Oktober 1994 gekündigt und tritt gemäß derselben Bestimmung mit Ablauf des 22. April 1995 außer Kraft.
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